Tarif nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der inländischen [...]
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Tarif nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der inländischen Briefe und Pakete bey der Briefpost, vom 15. März 1811 an, in der Valuta der Einlösungs-Scheine zu entrichten istTarif nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der inländischen Briefe und Pakete bey der Briefpost, vom 15. März 1811 an, in der Valuta der Einlösungs-Scheine zu entrichten ist
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