Tarif, nach welchem in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der ausländischen [...]
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Tarif, nach welchem in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der ausländischen Briefe und Pakete bey der Briefpost vom 15. März 1811 an in der Valuta der Einlösungsscheine zu entrichten istTarif, nach welchem in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 das Porto für die Aufgabe und Abnahme der ausländischen Briefe und Pakete bey der Briefpost vom 15. März 1811 an in der Valuta der Einlösungsscheine zu entrichten ist
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