Frachten-Tariff, nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 bey der k.k. fahrenden Post das Porto [...]
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Frachten-Tariff, nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 bey der k.k. fahrenden Post das Porto des nachstehenden Gewichts und der Entfernung von vier zu vier Meilen in der Valuta der Einlösungs-Scheine zu entrichten ist : Wien den 24. Hornung 1811 / Von der k.k. Postwagens-Hauptexpedition und ControllirungFrachten-Tariff, nach welchem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Hornung 1811 bey der k.k. fahrenden Post das Porto des nachstehenden Gewichts und der Entfernung von vier zu vier Meilen in der Valuta der Einlösungs-Scheine zu entrichten ist : Wien den 24. Hornung 1811 / Von der k.k. Postwagens-Hauptexpedition und Controllirung
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