Wir N: einer Löblichen Landtschafft dises Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete, [et]c. Entbiethen hiemit [...]
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Wir N: einer Löblichen Landtschafft dises Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete, [et]c. Entbiethen hiemit allen vnd jeden Löbl. Landts-Mitglidern ... Vnsern respectivè Dienst, Grueß, vnd guten Willen zuvor ... : Demnach Ihre Käyserl. Majestätt Vnser allergnädigister Herr vnd Landts-Fürst bey anjetzo gefährlich aussehenden Türcken-Krieg, vmb so wohl bey hiesiger Haupt Residenz Stadt Wienn, als auch jenseyts der Schlag-Prucken allheir zu deß gantzen Landt Nutzen gewisse Schantzen auffzuwerffen, vnd nothwendige Fortifications reparationes vnverschieblich vorzunehmen, nebens hierzue Beordrung einiger dero Regimenter ... ; Actum Wienn den Sechsten Martij Sechzehenhundert drey vnd Achzig / N. Einer Löblichen Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß VerordneteWir N: einer Löblichen Landtschafft dises Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete, [et]c. Entbiethen hiemit allen vnd jeden Löbl. Landts-Mitglidern ... Vnsern respectivè Dienst, Grueß, vnd guten Willen zuvor ... : Demnach Ihre Käyserl. Majestätt Vnser allergnädigister Herr vnd Landts-Fürst bey anjetzo gefährlich aussehenden Türcken-Krieg, vmb so wohl bey hiesiger Haupt Residenz Stadt Wienn, als auch jenseyts der Schlag-Prucken allheir zu deß gantzen Landt Nutzen gewisse Schantzen auffzuwerffen, vnd nothwendige Fortifications reparationes vnverschieblich vorzunehmen, nebens hierzue Beordrung einiger dero Regimenter ... ; Actum Wienn den Sechsten Martij Sechzehenhundert drey vnd Achzig / N. Einer Löblichen Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete
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