Neuer Hand-Calender Auf das Jahr 1723 : In welchen zu ersehen, wer unter dem Burgerl. Herren Handels-Stand incorporirt, und [...]
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Neuer Hand-Calender Auf das Jahr 1723 : In welchen zu ersehen, wer unter dem Burgerl. Herren Handels-Stand incorporirt, und wo sie ihre Gewölber und Schild haben ; Dann auch welche herrn hiervon voriges Jahr gestorben, beynebens was von einem Saeculo her als 1617. biß auf gegenwärtiges Jahr als ältiste Herrn Vorsteher von dem gesamten Burgerl. Handels-Stand von Jahr zu Jahr verordnet worden seyn ; Item die in drey Classen ernennte Sensal-Bottenschaffter, und Güter-Bestäter ; Die Nahmen deren Häusern, wo die außländische Botten ihre Einkehr machen, sambt Post-Ordnung und Stadt-Sperr / Einem Wiennerisch-Burgerlichen Handels-Stand zum Neuen Jahr offerirt durch Johann Georg Prax, als der Zeit bestellter AnsagerNeuer Hand-Calender Auf das Jahr 1723 : In welchen zu ersehen, wer unter dem Burgerl. Herren Handels-Stand incorporirt, und wo sie ihre Gewölber und Schild haben ; Dann auch welche herrn hiervon voriges Jahr gestorben, beynebens was von einem Saeculo her als 1617. biß auf gegenwärtiges Jahr als ältiste Herrn Vorsteher von dem gesamten Burgerl. Handels-Stand von Jahr zu Jahr verordnet worden seyn ; Item die in drey Classen ernennte Sensal-Bottenschaffter, und Güter-Bestäter ; Die Nahmen deren Häusern, wo die außländische Botten ihre Einkehr machen, sambt Post-Ordnung und Stadt-Sperr / Einem Wiennerisch-Burgerlichen Handels-Stand zum Neuen Jahr offerirt durch Johann Georg Prax, als der Zeit bestellter Ansager
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