Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, So heut Dato den 29. Julij An. 1749. an einer Ledigen Weibs-Persohn Nahmens Dorothea H : [...]
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Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, So heut Dato den 29. Julij An. 1749. an einer Ledigen Weibs-Persohn Nahmens Dorothea H : Gegen 21. Jahr alt, Dahier in dem alten Lerchenfeld gebürtig, Catholischer Religion, wegen an einem fremden 5.-jährigen Knaben begangenen Kindes-Mord ; vor dem Schotten-Thor auf dasigen Rabenstein der Kopf und die rechte Hand zugleich abgeschlagen, sodann die abgeschlagene Hand an dem daselbstigen Pranger angeheftet, vollzogen wurdeWohl-verdientes Todtes-Urtheil, So heut Dato den 29. Julij An. 1749. an einer Ledigen Weibs-Persohn Nahmens Dorothea H : Gegen 21. Jahr alt, Dahier in dem alten Lerchenfeld gebürtig, Catholischer Religion, wegen an einem fremden 5.-jährigen Knaben begangenen Kindes-Mord ; vor dem Schotten-Thor auf dasigen Rabenstein der Kopf und die rechte Hand zugleich abgeschlagen, sodann die abgeschlagene Hand an dem daselbstigen Pranger angeheftet, vollzogen wurde
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