Nro. 2. Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Bartholomae N. vulgo Tyroller Barthl : Welcher auf höchste [...]
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Nro. 2. Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Bartholomae N. vulgo Tyroller Barthl : Welcher auf höchste Anbefehlung des Churfürstl. Hochlöbl. Hof-raths allhier in München heut den 25. May 1781. wegen seinen einbekennt räuberischen, dann die öffentliche Ruhe, und allgemeine Sicherheit störenden Verbrechen zur Richtstadt geschleifet, ... mit dem Strang vom Leben zum Tod hingerichtet wordenNro. 2. Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Bartholomae N. vulgo Tyroller Barthl : Welcher auf höchste Anbefehlung des Churfürstl. Hochlöbl. Hof-raths allhier in München heut den 25. May 1781. wegen seinen einbekennt räuberischen, dann die öffentliche Ruhe, und allgemeine Sicherheit störenden Verbrechen zur Richtstadt geschleifet, ... mit dem Strang vom Leben zum Tod hingerichtet worden
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