Zum warnenden Beyspiele dienendes Urtheil eines zum Tode verurtheilten Raubmörders welcher einen Juden auf eine grausame [...]
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Zum warnenden Beyspiele dienendes Urtheil eines zum Tode verurtheilten Raubmörders welcher einen Juden auf eine grausame Weise ermordete : Vom Magistrat der k. Stadt Znaim als für den Znaimer Kreis bestellten Kriminalgerichte ... habe sich des Verbrechens des Raubmordes schuldig gemacht, und sey deßhalb mit dem Tode durch den Strang zu bestrafen ... dem zu Folge ist vorstehendes bestättigte Urhteil am 28. Oktober 1825 öffentlich kundgemacht, und an ihm Leopold Wodak zu Znaim am heutigen Tage vollzogen wordenZum warnenden Beyspiele dienendes Urtheil eines zum Tode verurtheilten Raubmörders welcher einen Juden auf eine grausame Weise ermordete : Vom Magistrat der k. Stadt Znaim als für den Znaimer Kreis bestellten Kriminalgerichte ... habe sich des Verbrechens des Raubmordes schuldig gemacht, und sey deßhalb mit dem Tode durch den Strang zu bestrafen ... dem zu Folge ist vorstehendes bestättigte Urhteil am 28. Oktober 1825 öffentlich kundgemacht, und an ihm Leopold Wodak zu Znaim am heutigen Tage vollzogen worden
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