Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... In Erwägung der dringenden Umstände, durch welche Unser Ministerrath zu den einstweiligen, in den Circularien Unserer Nieder-Oesterreichischen Landes-Regierung vom 22. Mai 1848 enthaltenen Verfügungen über die Verwechslung der Noten der österreichischen Nationalbank ... haben Wir uns bewogen gefunden, diesen Verfügungen nachträglich Unsere landesfürstliche Genehmigung zu ertheilen ... / [Ferdinand. Sommaruga, Justiz-Minister. Krauß, Finanz-Minister]