Abschrift eines Finanz-Ministerial-Erlasses an sämmtliche Länder-Präsidien vom 29. Mai 1848 : In der Erwägung, daß bei den gerichtlichen Depositenämtern bedeutende Barsummen erliegen, welche dem allgemeinen Verkehre oft auf lange Zeit entzogen sind, [...]. [S.l.], 1848. Wienbibliothek im Rathaus,
Rb-2081,
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