Obercommandobefehl : Bis auf weiteres haben alle Compagnien gleich nach Erhalt dieses und periodisch alle acht Tage eine Meldung hieher zu unterlegen, ... / Der Obercommandant Roßbach, G. M.
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Quellenangabe
Obercommandobefehl : Bis auf weiteres haben alle Compagnien gleich nach Erhalt dieses und periodisch alle acht Tage eine Meldung hieher zu unterlegen, ... / Der Obercommandant Roßbach, G. M. [S.l.], 1848. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-82790 / Public Domain Mark 1.0