Österreich. Konstituierender Reichstag: Beschluß des Constitutions-Ausschusses vom 27. September 1848 : Jeder Reichstags-Abgeordnete, der ein Staatsamt angenommen hat ... muß sich einer neuen von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahl unterziehen; [...]. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus,
Rb-2764,
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