Der Gemeinderath der Stadt Wien hat zur kräftigen Unterstützung der, von der löblichen Wiener medicinischen Facultät angeordneten Maßregeln für Heilung und Pflege der Verwundeten angeordnet, daß die zur ärztlichen und wundärztlichen Dienstleistung bestimmten ... Personen auf keine Weise behindert, sondern vielmehr ... kräftigst unterstützt und nöthigenfalls geschützt werden ; Wien den 14. October 1848
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Quellenangabe
Wien. Gemeinderath: Der Gemeinderath der Stadt Wien hat zur kräftigen Unterstützung der, von der löblichen Wiener medicinischen Facultät angeordneten Maßregeln für Heilung und [...]. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-90832 / Public Domain Mark 1.0