Es sind wiederholt Fälle vorgekommen, daß die städtische Sicherheitswache in den ihr zugewiesenen Dienstverrichtungen von einzelnen aufgeregten Personen beirrt und beleidigt wurde ... : Sollte ein Wachmann sich Uebergriffe erlauben, so kann Jedermann die Einsicht seiner diesntkarte verlange ... Eine strenge Bestrafung des Wachmannes wird eintreten, wenn er über eine Anzeige als straffällig befunden würde ... / Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt ; Wien am 2. August 1848