Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend der Durchführung der Grundentlastung im Herzogthume Schlesien : Zufolge allerhöchster Genehmigung vom 10. Juli 1849 hat der Minister des Innern, im Einvernehmen mit den Ministern der Justiz und der Finanzen zur Durchführung [...] / Der provisorische Minister des Innern: Bach. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1849. Wienbibliothek im Rathaus,
Rb-4723,
https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-104632 / Public Domain Mark 1.0