Mitbürger! [Wien, 28. September 1848] : In Folge der in den letzten Tagen in anderen so wie im eigenen Bezirke verübten zügellosen Excesse verbunden mit Verwundungen der einschreitenden Garde und gewaltthätigen Verletzung des Eigenthumes sehen sich die Gemeinde-Vorstände und die Nationalgarde des 9. Bezirkes zur Erklärung genöthigt, daß bei Wiederholung solcher Excesse die National-Garde sich strenge nach dem bestehenden Ministerial-Erlasse vom 24. August 1848 benehmen werde ... ; Wien, am 28. September 1848 / Die Gemeinde-Vorstände und die National-Garde des 9. Bezirkes