Kundmachung [Wien, 27. Februar 1849] : Seit dem Beginne des Belagerungszustandes sind durch verschiedene Proclamationen bestimmte Handlungen und Uebertretungen, welche in die Durchführung der Maßnahmen desselben störend eingreifen, der strafgerichtlichen Amtshandlung der Militärbehören zugewiesen worden ... ; Wien am 27. Februar 1849 / Von dem k. k. Militär- und Civil-Gouvernement: Welden, Feldmarschall-Lieutenant, Civil- und Militär-Gouverneur