Bäcker u. Konditoren! ... Handelsmühlen u. Mehlhändler! : mit dem Beginn des 1. Februar 1915 sind auch die im Besitze der Bäcker und Konditoren befindlichen Vorräte von Weizenmehl, Roggenmehl, Hafermehl und Gerstenmehl für den Kreis Reichenbach beschlagnahmt ... Trotz der Beschlagnahme dürfen Bäcker und Konditoren täglich Mehl verbacken, aber nicht mehr als drei Vierteile derjenigen Menge, die sie in der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 durchschnittlich täglich verbacken haben ... Reichenbach, den 2. Februar 1915 / Der Königl. Landrat Graf Degenfeld