Erlaß des Finanzministers vom 11. Jänner 1850 : wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, womit die Vollzugs-Vorschrift zu dem allerhöchsten Patente vom 29. October 1849, über die Einführung der Einkommensteuer bekannt gemacht, und vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird
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Quellenangabe
Erlaß des Finanzministers vom 11. Jänner 1850 : wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen [...]. [Wien] : K.k. Hof- und Staatsdr., [1850]. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-333207 / Public Domain Mark 1.0