Avertissement. Es haben Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allermildest, und allergerechtest zu verordnen geruhet, daß zwar der sogenannte Brater, und das Stadtgut zur Ergötzlichkeit des allhiesigen allgemeinen Wesens, so wie vorhin vor jedermänniglich, wer der immer seyn möge, offen verbleiben .... : Wien den 7ten Junii 1766
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Quellenangabe
Avertissement. Es haben Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allermildest, und allergerechtest zu verordnen geruhet, daß zwar der sogenannte Brater, und das [...] : Wien den 7ten Junii 1766. [S.l. Wien], 7.6.1766. Wienbibliothek im Rathaus. , E-370591https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-581462 / Public Domain Mark 1.0