Wir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelWir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- Gericht- vnd Burgfrids-Herrn ... welcher Gestalten Ihro Kaiserl. Majest. [et]c. [et]c. sich allergnädigist entschlossen habe, daß vnder andern auch auff das jenige, was zu Auffnemmung dero Länder vnd Behueff deß Ærarij publici geraichen mag, wie ingleichen auch daß auff die mehrere Einfuhr, vnd Cultivirung deß Commercij vnd der Handlschafft ... : Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698
- Sonstige
- Erschienen
- Umfang[1] Bl., Satzspiegel: 35,2 x 26,8 cm
- AnmerkungIn Fraktur
- AnmerkungAmtsdruckschrift: Klagenfurt, 14.11.1698. - Inseriert ein Patent der Hofkammer, Wien, 18.10.1698 (gez.: Johann David Palm)Aus zwei Druckbögen zusammenges. Einblattdr., einseitig bedr., Holzschn.-Initiale "W"
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- QuellenangabeWir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- [...] : Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698. [S.l. Klagenfurt?], 14.11.1698. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-627555 / Public Domain Mark 1.0