Nachricht. Von Seiten der Ni. Oest. Regierung, der die gänzliche Oberaufsicht über alle Schauspiele, als ein Polizeygeschäfft aufgetragen worden ist, wird hiemit jedermann, sowohl Innländern, als Fremden, auf allerhöchsten Befehl kund gemacht, daß nach gänzlichem Zusammenfalle der gräfl. Koharyschen Pachtung hinfüro kein Privativum mehr ertheilet werden, sondern einem jeden frey seyn soll, auf was immer für eine nur erdenklliche Art, sowohl in- als vor der Stadt das Publikum zu unterhalten ...