End-Urtheil, Welches Bey dem hinterlassenen Kayserl. Kriegs-Gerichts-Schuldheissen-Ambt, wider den in allhiesigen Militar-Stock-Hauß [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelEnd-Urtheil, Welches Bey dem hinterlassenen Kayserl. Kriegs-Gerichts-Schuldheissen-Ambt, wider den in allhiesigen Militar-Stock-Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand : Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineydig gebrochen ... und anmit das Crimen Falsi, & Stellionatus zum zweyten mahl begangen hat, abgeschöpft, und auf ergangene Hof-Kriegs-Räthliche Verordnung an dem gewöhnlichen Orth publicirt, und exequirt worden. Wienn, den 5. Junij 1742
- Mitwirkende*r
- Körperschaft
- Erschienen
- Umfang[2] Bl.
- AnmerkungTodesurteil, Wien 5. Juni 1742
- SchlagwörterÖsterreich / Straftat / Justiz / Geschichte 1742 / Quelle / Österreich / Urfehde / Landesverrat / Betrug / Todesurteil / Geschichte 1742 / Quelle / Wien
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- QuellenangabeEnd-Urtheil, Welches Bey dem hinterlassenen Kayserl. Kriegs-Gerichts-Schuldheissen-Ambt, wider den in allhiesigen Militar-Stock-Hauß verarrestirten Karl [...] : Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineydig gebrochen ... und anmit das Crimen Falsi, & Stellionatus zum zweyten mahl begangen [...]. Wienn : gedruckt bey Johann Baptist Schilgen, 1742. Wienbibliothek im Rathaus, C-39975, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-11425 / Public Domain Mark 1.0