Die Vorzüge und Gerechtsame des Römischen Kaisers gegen die Behauptungen der Römischen Curialisten aus der Geschichte bewiesen. [...]
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Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Titelblatt
- PDF Vorbericht
- PDF 5 §. I. Die Päbste waren den Kaisern unterthan und haben ihnen gehuldigt
- PDF 16 §. II. Kein Pabst ward ohne Kaiserliche Bestätigung für gültig erkannt; auch haben die Kaiser von Rechtswegen die Aufsicht über den Römischen Stuhl ausgeübt, Kirchengesätze gegeben, und Päbste abgesetzt
- PDF 24 §. III. Die Kaiser haben die Hoheit über Rom niemals verschenkt, und besitzen also die Oberherrschaft über diese Stadt und den Kirchenstaat noch bis jetzt unverjährt
- PDF 36 §. IV. Die Päbste haben dadurch, daß sie ihre Bullen nach den Jahren der Kaiserlichen Regierung datirten, ihre Unterthänigkeit selbst anerkannt und bewiesen
- PDF 40 §. V. Eingriffe der Päbste in die Gerechtsame der Regenten
- PDF 57 §. VI. Bereicherungsmittel der Päbste
- PDF Rückdeckel
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