Oesterreich über alles, wann es nur will : Das ist: wohlmeinender Fürschlag, wie mittelst einer wolbestellten Landes-Oeconomie, [...]
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Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Titelblatt
- PDF Verzeichnus der Abtheilungen
- PDF 1 I. Absehen des Autoris, und Rechtfertigung des Tituls
- PDF 3 II. Veranlassung zu diesem Werk: Teutschland will in Erhebung inländischer Manufacturen und Commercien einen Vorgänger haben. Daß solches niemand besser als Ihre Kaiserl. Maj. seyn könne
- PDF 8 III. Ob unter gegenwärter Kriegs-Unruhe / von der Lands-Oeconomie zu handlen Zeit sey?
- PDF 14 IV. Was denen bißherigen Proponenten in Sachen der Lands-Oeconomie, von ihrer eigenen und der Kauffleut Seiten im Weg gestanden
- PDF 18 V. Von was für Kauffleuten dieß Orts die Rede sey
- PDF 22 VI. Was für Hinternus denen Proponenten von Seiten des Hofs entstanden
- PDF 26 VII. Ob denen Nachkomen im Gewerb mehr nicht / als ihren vor-Eltern zuthun obliege
- PDF 34 VIII. Was bey Dingen / so unter die Lands-Oeconomie gehörig / insgemein zu bedenken
- PDF 43 IX. Neun Lands-Oeconomische Haupt-Reguln
- PDF 50 X. Der Kaiserlichen Erbland natürliche Gaben / und zu Behuf Menschlicher Subsistenz auswerffende Güter
- PDF 63 XI. Mangel und Abgang an Gütern in den Kayserl. Erblanden
- PDF 65 XII. Bilancia der in denen Kayserl. Erblanden fallender und abgehender Güter
- PDF 74 XIII. Schluß oder Folgerey / so aus dieser Bilancia zu ziehen
- PDF 76 XIV. Falsche Einwendungen / warum denen Erblanden bey ihrem natürlichen Uberfluß / der Mangel an Geld zu gut zu halten sey?
- PDF 80 XV. Ob die Teutsche / in Specie die Kayserl. Erbländer zu den Commercien und Manufacturen nicht natürlichen Verstands und Geschichtlichkeit genug besitzen?
- PDF 92 XVI. Welcher massen die erste Regul einer richtigen Lands-Oeconomie in den Erblanden beobachtet werde
- PDF 108 XVII. Von Observanz der andern dritten Oeconomischen Regul in den Kaiserlichen Erblanden
- PDF 114 XVIII. In was Mas die übrige sechs Reguln der Lands-Würthschafft in Obacht kommen
- PDF 128 XIX. Ob rathsamlich, daß die Erbländische Oeconomie so nackend für Augen gelegt worden
- PDF 134 XX. Von weme die Reformirung unrichtiger Lands-Oeconomie zu erwarten
- PDF 140 XXI. Wie die Reformation der Lands-Oeconomie unfürgreiflich anzustellen
- PDF 144 XXII. Daß die Praxis der fünften Regul durch das Verbott der vier auswärtigen Haupt-Manufacturen / als Seiden / Wollen / und LEinen / auch französischer Waaren anzufahen
- PDF 153 XXIII. Warum nicht andere glimpflichere Mittel / als das gänzliche Verbott auswärtiger Manufacturen / an die Hand zu nehmen?
- PDF 164 XXIV. Die Einwürft gegen das Verbott ausländischer Waaren werden abgefärtigt
- PDF 212 XXV. Daß die Tuch- und Wüllen-Zeug / auch Seiden-Manufactur in die erbland zu pflanzen / nicht von solcher Schwerigkeit / als man sich fürstellen möchte; und erstlich von Genüge der rohen Materi und der Arbeiter / so dazu gehörig
- PDF 222 XXVI. Von förderlicher Genüge der Gespunst und Seiden
- PDF 228 XXVII. Wie die Güte inländischer Manufacturen zu erheben / daß sie denen ausländischen nichts nachzugeben habe
- PDF 235 XXVIII. Von dem Reglement der Zunften / gutem Tractament frembder in die Erbland kommender Künstler und Verleger / Sicherheit der Capitalien zum Verlag / vermög Gewißheit des Verschleisses / Aufrichtung Verlegers-Compagnien / Verbott auswärtiger häriner Zeug und Bombasin / auch des Hinführens der inländischen rohen Woll und Flachses / Schirmung und Ehrung inländischer Künstler und Verleger / etc.
- PDF 250 XXIX. Von förderlicher Einführung der französischen Waaren
- PDF 252 XXX. Welcher Orten in den Erblanden jede Manufactur hinzuverlegen
- PDF 258 XXXI. Anführung des jenigen / so weiters aus dem Verbott der ausländischen und Erhebung inländischer vier Haupt-Manufacture erfolgen würde / und leichte Berührung der Practic, übriger Land-Oeconomischer Reguln
- PDF 282 XXXII. Aufrichtung der Kayserlichen Commercien-Stellen
- PDF 286 XXXIII. Die Kayserliche Erbländer übertreffen in der Mas ihrer Independenz wann sie wollen alle andere Staat von Europa. Beschluß
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