Kundmachung. Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. Im Auftrage der k.k. n.ö. Statthalterei wird der Bevölkerung in Erinnerung gebracht ... auch jeder Verdacht einer derartigen Erkrankung unverzüglich zur Anzeige zu bringen ist ... [September 1914] ... M.=Abt. X - 8194/1914
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Quellenangabe
Kundmachung. Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. Im Auftrage der k.k. n.ö. Statthalterei wird der Bevölkerung in Erinnerung gebracht ... auch [...]. Wien : Reichspost, 1914. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-15879 / Public Domain Mark 1.0