Sparmaßnahmen bei der Beleuchtung und Beheizung. Kundmachung Pr. 42539 K : Auf Grund des § 15 der Ministerialverordnung vom 8. Februar 1917, ... wird ... angeordnet: 1. Gast- und Schanklokalitäten aller Art müssen um 11 Uhr nachts (Sommerzeit), Kaffeehäuser um 12 Uhr nachts (Sommerzeit) von Gästen verlassen sein und gesperrt werden ... Wien, [am 13. April 1917]
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Quellenangabe
Sparmaßnahmen bei der Beleuchtung und Beheizung. Kundmachung Pr. 42539 K : Auf Grund des § 15 der Ministerialverordnung vom 8. Februar 1917, ... wird ... angeordnet: 1. Gast- und Schanklokalitäten aller Art müssen um 11 Uhr nachts [...]. 1917. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-20670 / Public Domain Mark 1.0