Kundmachung. Auf Grund des § 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 7. August 1915, ... wird eine Aufnahme der Vorräte an versteuertem Zucker mit dem Stichtage vom 25. Februar 1916 angeordnet ... Strafbestimmungen ... Der k.k. Statthalter [sic!] Bleyleben m.p / Bleyleben
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Quellenangabe
Kundmachung. Auf Grund des § 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 7. August 1915, ... wird eine Aufnahme der Vorräte an versteuertem Zucker mit dem Stichtage [...] / Bleyleben. Wien : K. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1915. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-21501 / Public Domain Mark 1.0