30 Treffer für Ort = "Wienn" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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An die Arbeiter! [Wien, 16. Juni 1848]
Ihr habt Arbeit verlangt, wir haben alle unsere Kräfte aufgeboten, Euch dieselbe zu verschaffen ... daß Ihr nur für die Arbeitstage bezahlt werden, und nicht, ohne zu arbeiten, Allmosen erhalten wollet ... ; Auf Arbeiter-Kinder, welche noch nicht zu arbeiten im Stande sind, wird besondere Rücksicht von Seite der Armenpflege genommen werden ... ; Wien, am 16. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Avertissement. Es gebe mehrmalen die Erfahrenheit, daß ungehindert derer wiederholt-ergangenen landesfürstlichen Verordnungen die Hausmeisters, und Dienstleute, auch verschiedene andere Personen den Kehrmist, unflätiges Wasser, und verschiedene andere Unsauberkeiten in der Stadt auf offenen Gässen, und Plätzen ausleeren, und dahin schütten ...
Wornach sich ein jeder vor Schaden zu hüten wissen wird. Actum Wien den 12 October 1770[Wien], 12.10.1770Circulare der k.k. in außerordentlichen Steuersachen, cum derogatione omnium instantiarum, aufgestellten Hofcommission
Für die Residenzstadt Wien und die Bezirke inner den Linien ; Wien am 13. October 1810[S.l. Wien], [1810]Erklärung [Wien, 2. und 3. April 1848]
Die bei dem Josefi-Quartale des Jahres 1848 versammelten Ober-Vorsteher und Meister der bgl. Baumeister-Innung haben ... beschlossen, den Taglohn eines Maurergesellen im langen Arbeitstage d. i. von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, auf fünfzig bis sechzig Kreuzer C. M. festzusetzen ... Uralte Haupthütte bei St. Stefan. Wien am 2. April 1848[Wien] : Druck von U. Klopf sen. und A. Eurich, Wollzeile 782, 1848Etliche Newe, der hieuor Publicierten Müllner Ordnung Anhängige Artickel
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser ... ; Geben in Vnser Stadt Wienn, den sechzehen Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehen ...]MatthiasWienn inn Oesterreich : Bey Wolffgang Schumppen, 1617.11.16Kundmachung [Wien, 15. Juni 1848]
Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde beschlossen, den Arbeitern auf öffentlichen Bauplätzen für diesen Regentag einen halben Taglohn ausbezahlen zu lassen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung stattfinden ; Wien am 15. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. April 1848]
G.Z. 18665. Von dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt wird zur Hintanhaltung der bei dem Milchhandel theils durch den unversteuerten Betrieb desselben, theils durch das ... Hausieren der Milchhändler ... eingerissenen Unordnungen hiermit verordnet ... ; Wien, am 18. April 1848Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 29. Dezember 1848]
In Folge Auftrages der k. k. Militär-Stadt-Commandantur vom 24. d. M. werden alle Besucher von Gast- und Kaffehhäusern allen Ernstes erinnert, sich längstens um 11 Uhr Nachts aus den gedachten öffentlichen Orten zu entfernen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, welchen sie sich unfehlbar aussetzen würden, falls sie von der Patrouille nach Ablauf der vorgeschriebenen Stunde daselbst getroffen würden ; Wien am 29. December 1848Wien. Stadthauptmannschaft[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738Nachricht
Eine dem Beweis in sich selbst führende Wahrheit ist, daß eine jährliche Verwesung von mehr dann 10,000, durch den Tod alle Jahr dahin gerafter Menschen, auf den Gesundheitsstand einen schädlichen Einfluß haben müsse ... ; Wien den 31. Dezember 1783[S.l. Wien?], [1783]Ordnung der Weiñzierl, Hawer vnd annder weiñgartleüt
[Publiciert vnd eröffent, an Sannd Jörgen des heyligẽ Martrertag, jm Tausent Fünffhundert vnnd Vierunddreyssigistem Jare]Ferdinand[Wien] : [Johann Singriener d. Ä.], 1534Röm. Kay. Auch zu Hungern vnd Behaimb Khü. May. [et]c. Ertzhertzogen zu Österreich [et]c. Ordnung vnd General Mandat wegen Abstellung des schödlichen Fürkhauffs in Österreich vnder der Ennß
[Wir Rudolff der Annder, von Gottes genaden, Erwölter Römischer Kaiser ... ; Geben in vnser Statt Wienn, den letzten tag Octobris, Anno, [et]c. im Achtvndsibentzigisten ...]RudolfWienn : bey Michael Apffel, 31.10.1578Der Römischen Käyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhaimb, [et]c. Königlichen Majestät Ferdinandi Deß Dritten, [et]c. Ertz-Hertzogens zu Oesterreich: Vnsers Allergnädigisten Herrn Neue peinliche Landgerichts-Ordnung in Oesterreich vnter der Ennß
Erster vnd Anderter TheilWienn : Bey Johann Jacob Kürner, 30.12.1656Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böhaimb Königlichen Mayestätt, etc. Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich, Unsers Allergnädigsten Herrn Newe Apothecker-Ordnung der Statt Wienn
[Geben in Unserer Statt Wienn den Zwaintzigisten Novembris im Sechzehenhundert Acht- und Achtzigisten ...]LeopoldWienn : bey Leopold Voigt, 20.11.1688