Kundmachung [Wien, 15. Juni 1848] : Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde beschlossen, den Arbeitern auf öffentlichen Bauplätzen für diesen Regentag einen halben Taglohn ausbezahlen zu lassen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung stattfinden ; Wien am 15. Juni 1848 / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten