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Von der k. k. n. ö. Landesregierung
Da die Reorganisirung der Volksschulen erst nach längeren Vorbereitungen ins Leben treten kann, manche vorhandenen Uebelstände aber eine sofortige Abstellung gestatten, ... ; [Wien am 7. September 1848]Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Von der k. k. n. ö. Landesregierung
Es sind von verschiedenartigen Innungen Eingaben an das hohe Handels-Ministerium gelangt, in welcher für den Fall der Ausstellung eines neuen Systemes der Behandlung der Gewerbe oder der Verbesserung der bestehenden Gewerbsvorschriften, um Berücksichtigung mehrerer Vorschläge angesucht wurde ... ; [Wien, am 1. September 1848]Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Von der k. k. n. ö. Landesregierung
In Folge hohen Erlasses des Ministeriums des Innern vom 22. d. Mts., Z. 82 hat das Justiz-Ministerium nachstehende Verordnung vom 11. d. Mts. an sämmtliche Gerichtsbehörden erlassen ... Wien den 30. August 1848Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Von der k.k. n.ö. Landesregierung
Der Herr Minister des Innern hat unterm 7. d. M. Nachstehendes anher erlassen. Eine der ersten und wichtigsten Bedingungen einer kräftigen vollziehenden Gewalt im freien konstitutionellen Staate ist, das vollkommen übereinstimmende Wirken der politischen Verwaltungsorgane ohne Unterschied ob sie in höherer oder tieferer Sphäre zu wirken haben ... ; [Wien den 20. Dezember 1848]Niederösterreich. LandesregierungWien, 1848Von der k.k. n.ö. Landesregierung
In der Absicht, die wohlthätigen Wirkungen unserer Verfassungen recht bald im ausgedehntesten Umfange sichtbar zu machen, hat das hohe Ministerium des Innern ...k. k. Nieder-Oester. Landesregierung[S.l.], 1848Wir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- Gericht- vnd Burgfrids-Herrn ... welcher Gestalten Ihro Kaiserl. Majest. [et]c. [et]c. sich allergnädigist entschlossen habe, daß vnder andern auch auff das jenige, was zu Auffnemmung dero Länder vnd Behueff deß Ærarij publici geraichen mag, wie ingleichen auch daß auff die mehrere Einfuhr, vnd Cultivirung deß Commercij vnd der Handlschafft ...
Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698Palm, Johann David von[S.l. Klagenfurt?], 14.11.1698