IN. 223269 An C Seine, des Herrn Oberhof Mayollt meisters St. Majestät das Königs von Dunemark, Grafen lon Wall Zang Exzellung 1 Enem t arenn 2 eue H. Herr Lächung g. Nach E Ragel Durch Herr in einem der kostbaren Augenblick die es Ihnen vergönnt ist in der Nähe des verehrten Monarchen zu zu bringen. ganzes sokerhaune um nageschlage des Kappige hinrich nag Herrenanzigt man haben das sept herung zu hineinhehung mir rechnaigung errath hier einig i
durch Eure Exzellung hafverehrt Erslaß vom 12 Juli 804 in beglücke De Kenntniß gesetzt, daß Senne Majestät der König gerührt haben mir den Titel von Höchst daro Komm sängeren zu verlechen konnte ich nach hierortigen Gesetzen mich früher nicht als im vollen Besitze dieser hohen Gnade betrachten, bis nicht die stimmung der östreichischen Regierung mich dazu berechtigte Gegenwärtig, der begierung bewilligung vor mir liegt erniert sich meine Freude aber auch mein Schmerz; denn wenn es für ein gut. guartetes Gemüth schon drückend ist. empfangene Wohlthaten in keiner Art vergelten zu können, und aus viel empfindlicher muß es fallen, das für nicht einmal seinen Dank aus sprechen zu dürfen, durch Länder und Menschen von den besten der Könige getrennt fehlt mir die Möglichkeit und des Recht des Geringsten seiner Unterthanen den Allverehrten anzureden; ja daß ich es wege diese Zeilen an Eure Exzellenz zu richten, grängt schon den Kühnheit; was wurde erst mein Urtheil seyn, wenn ich mich bis zu den vergäße Hofnung vergeßen könnte, daß Einer Exzellung gerehen könnten, die Ernan rung an eine von ihm Hichbegnadete sein erhabenes Gemüth zurückzurühen