Verlag Strecker u. Schröder
Stuttg.
Stuttg.
in sein Büchlein "Deutscher Trutz und Spott" aufzu-
nehmen. Da die Stücke in einer Prager Zeitung erschie-
nen sind, bedarf es nach unserem Gesetz meiner Ein-
willigung nicht (§ 25, Urhebergesetz). Sie werden da-
her begreifen, daß ich ihm keine Schwierigkeiten
gemacht habe, die in diesem Falle rechtlich nicht be-
gründet wären. Wollen Sie diese Mitteilung
freundlichst zur Kenntnis nehmen. Hochachtungsvoll
Friedrich Adler.
nehmen. Da die Stücke in einer Prager Zeitung erschie-
nen sind, bedarf es nach unserem Gesetz meiner Ein-
willigung nicht (§ 25, Urhebergesetz). Sie werden da-
her begreifen, daß ich ihm keine Schwierigkeiten
gemacht habe, die in diesem Falle rechtlich nicht be-
gründet wären. Wollen Sie diese Mitteilung
freundlichst zur Kenntnis nehmen. Hochachtungsvoll
Friedrich Adler.
Es handelt sich um ein Soldatenbüchlein,
das auch ohnehin Rücksicht verdienen würde.
das auch ohnehin Rücksicht verdienen würde.