Bündnis mit dem deutschen Reiche als ungenügend be-
zeichnet und eine, wenn auch die Selbstständigkeit
beider Teile währende, so doch pragmatisch festgeleg-
te Verbindung gefordert, aus welcher sich naturgemäss
die weitere Forderung einer Militärkonvention ergibt.
Wenn man sich weiters im Klaren ist über die Bedeu-
tung, welche im Laufe der letzten Dezennien die Han-
delspolitik neben der auswärtigen Politik als Mittel
zur Verbindung und zur Trennung der Staaten gewonnen
hat, so ergibt sich die dritte Forderung eines, der
politischen Verbindung entsprechenden wirtschaftli-
chen Bündnisverhältnisses zwischen der Monarchie und
dem deutschen Reiche von selbst. Ueber die Ausgestal-
tung dieser politischen, militärischen und wirtschaft_
lichen Verbindung, sowie über Einzelheiten kann man
verschiedener Ansicht sein. In den Hauptgesichtspunk-
ten sollte es aber nur ein cummunis opinio geben.
Hoffentlich bildet sich diese bald heraus und wird so
zeichnet und eine, wenn auch die Selbstständigkeit
beider Teile währende, so doch pragmatisch festgeleg-
te Verbindung gefordert, aus welcher sich naturgemäss
die weitere Forderung einer Militärkonvention ergibt.
Wenn man sich weiters im Klaren ist über die Bedeu-
tung, welche im Laufe der letzten Dezennien die Han-
delspolitik neben der auswärtigen Politik als Mittel
zur Verbindung und zur Trennung der Staaten gewonnen
hat, so ergibt sich die dritte Forderung eines, der
politischen Verbindung entsprechenden wirtschaftli-
chen Bündnisverhältnisses zwischen der Monarchie und
dem deutschen Reiche von selbst. Ueber die Ausgestal-
tung dieser politischen, militärischen und wirtschaft_
lichen Verbindung, sowie über Einzelheiten kann man
verschiedener Ansicht sein. In den Hauptgesichtspunk-
ten sollte es aber nur ein cummunis opinio geben.
Hoffentlich bildet sich diese bald heraus und wird so