Kenntnis gesetzt, daß die von denselben
eingelegte Fürsprache in Angelegenheit meiner
Witwenpension ein geneigtes Gehör fand.
Nun ist mir bereits die Verständi=
gung von dem hochherzigen Beschlusse des
hohen Landesausschusses zugegangen, der
mich von mancher schweren Zukunftssorge
befreit. Indem ich dem hohen Landesaus=
schusse in einer
besonderen Zuschrift meinen Dank unterbreite,
fühle ich mich vor allem gedrängt,
Ihnen, hochverehrter Herr Landesausschuß,
meinen tiefgefühlten Dank für Ihr
maßgebendes Eintreten auszusprechen.
Möge der Herr Ihr Wirken segnen!
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
habe ich die Ehre zu zeichnen
H. K.
eingelegte Fürsprache in Angelegenheit meiner
Witwenpension ein geneigtes Gehör fand.
Nun ist mir bereits die Verständi=
gung von dem hochherzigen Beschlusse des
hohen Landesausschusses zugegangen, der
mich von mancher schweren Zukunftssorge
befreit. Indem ich dem hohen Landesaus=
schusse in einer
besonderen Zuschrift meinen Dank unterbreite,
fühle ich mich vor allem gedrängt,
Ihnen, hochverehrter Herr Landesausschuß,
meinen tiefgefühlten Dank für Ihr
maßgebendes Eintreten auszusprechen.
Möge der Herr Ihr Wirken segnen!
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
habe ich die Ehre zu zeichnen
H. K.
Also 2 verschiedene Briefe! Bemerken möchte ich
noch, daß die Bezeichnung Gnadengabe nur eine
der Amtssprache eigentümliche Unterscheidung vom
Pflichtgemäßen ist - in diesem Fall aber handelte es
sich ja um die Witwe des Dichters
noch, daß die Bezeichnung Gnadengabe nur eine
der Amtssprache eigentümliche Unterscheidung vom
Pflichtgemäßen ist - in diesem Fall aber handelte es
sich ja um die Witwe des Dichters