handlung habe ich dem mit mir be-
freundeten Notar Herman Eckardt,
I Kohlmarkt 7, übergeben, der in
Ihrem Namen zunächst die Erbser-
klärung abzugeben haben wird.
Hiebei müßen Sie sich entscheiden,
ob eine unbedingte, oder be-
dingte Erbserklärung abgegeben
werden soll. Im letzteren Falle
wird durch einen Gerichtskom-
missär (Notar) unter Zuziehung
von sachverständigen Schätzleuten
ein förmliches Inventar des ge-
sammten Nachlasses errichtet,
was mit nicht unbedeutenden
Kosten verbunden ist, aber den
Vorteil hat, daß der Erbe nicht
in die Lage kommen kann,
für die etwaigen Nachlaßschulden,
Gebühren und Legate aus eige-
nen Mitteln aufkommen zu
müßen. Im Falle der unbedingten
freundeten Notar Herman Eckardt,
I Kohlmarkt 7, übergeben, der in
Ihrem Namen zunächst die Erbser-
klärung abzugeben haben wird.
Hiebei müßen Sie sich entscheiden,
ob eine unbedingte, oder be-
dingte Erbserklärung abgegeben
werden soll. Im letzteren Falle
wird durch einen Gerichtskom-
missär (Notar) unter Zuziehung
von sachverständigen Schätzleuten
ein förmliches Inventar des ge-
sammten Nachlasses errichtet,
was mit nicht unbedeutenden
Kosten verbunden ist, aber den
Vorteil hat, daß der Erbe nicht
in die Lage kommen kann,
für die etwaigen Nachlaßschulden,
Gebühren und Legate aus eige-
nen Mitteln aufkommen zu
müßen. Im Falle der unbedingten