Bettelheim, Anton: Brief an Rudolf Payer von Thurn. Wien, 22.7.1917
Vorläufige Andeutungen über die Anlage des Katasters.
An erster Stelle: Name (Zu= und Vor=Name; bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen)
An zweiter Stelle: Geburts= und Sterbe=Ort; bei jedem das Datum der Geburt x und des Todes †.
An dritter Stelle: Beruf.
An vierter Stelle: wennmöglich die Haupt=Angaben des äußeren Lebens-Verlaufes.
Endlich Quellen: So weit möglich nach ihrer Zeit=Folge geordnet, so daß die ersten Berichte vorangehen und
derart zugleich gezeigt wird, wie diese Meldungen beginnen und sich entwickelten. Für die
gedruckten Quellen oder sonst häufig wiederkehrende Amts= und Auskunfts=Stellen sind vorher
zu vereinbarende Abkürzungen empfehlenswert; sowol den ständigen wie gelegentlichen Mitarbeitern
des Katasters gedruckt oder hektographirt bekanntzugeben und seinerzeit bei der Veröffent-
lichung des Katasters dem Text voranzuschicken.
Zu erwägen wäre, wie weit Bezeichnungen, die Kürschners Litteraturkalender für Berufs=Ar-
ten gebraucht, sich einbürgern ließen. (Hieroglyphen).
Muster=Blätter wären allen Mitarbeitern am Kataster zugleich mit (vielleicht auf) dem
Verzeichnis der Abkürzungen für die Behandlung der Namen an die Hand zu geben: etwa
nach der Art des Artikels Gussenbauer in Text und besonders in der Toten=Liste Biographi-
sches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog VIII, 44 [...] mit Berücksichtigung der vorhin eingangs angegebenen Abänderun-
gen in der Reihenfolge (1 - 4).
Ratsam wäre auch überall dort, wo belangreiche oder abschließende Arbeiten vorliegen, z. B.
der mustergiltige Artikel über Joseph v. Arneth von Friedrich Kenner (A. D. B. I.), viel-
leicht auch Amerling (Frimmel A. D. B. XLV), Aschbach (Schrauf) A. D. B. XLV, Ignaz v. Plener
(Ernst v. Plener Biographisches Jahrbuch), Alfons Huber (Redlich, Biogr. Jahrb.), Grafen
Rechberg (Friedjung, Biogr. Jahrb.) auf diese durch ein Sternchen hinzuweisen. Ebenso auf Selbst-
biographische oder sonst quellenmäßig entscheidende Vor=Arbeiten in Monographien.
Heikel wird die Beantwortung der Frage sein, ob und wie weit der Kataster sich
auf Daten der Vorgänger verlassen darf? ob und wann in besonders zweifelhaften Fällen durch Anfrage bei Pfarren, Standes-
Ämtern, betheiligten Stellen oder Familien Ergänzungen und Überprüfungen sonst von Lexikon
./.