Allgemeine Grundzüge.
Das Werk soll zunächst das Jahrhundert von 1815 bis zur Gegenwart umfassen. Aufzu=
nehmen sind alle bemerkenswerten Persönlichkeiten, die seit dem 1. Januar 1815 gestorben sind.
Lebende sind bei den Vorarbeiten (Kataster) zu berücksichtigen; ob Lebende in die Biographie
selbst aufgenommen werden, bleibt späterer Entscheidung vorbehalten.
Das Werk hat alle Berufe, alle Nationen Österreichs zu berücksichtigen; es wird auch
Persönlichkeiten der Länder der ungarischen Krone aufnehmen, soferne sie für Österreich, die
Monarchie, die Kultur Bedeutung besitzen.
Die einzelnen Biographien sollen von berufenen Fachmännern, nach besten Quellen, kritisch
und unparteiisch bearbeitet werden.
Die Grundlage für die Ausarbeitung der Neuen österreichischen Biographie bildet der
Kataster, d. i. ein alphabetisch geordnetes, in einheitlicher Zettelform angelegtes Verzeichnis
sämtlicher in Betracht kommender Namen. Er enthält
1. Name (Zu= und Vorname, bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen
2. Geburts= und Sterbe=Ort und Datum (Geburt *, Tod †).
3. Beruf
4. Hauptangaben des äußeren Lebenslaufes
5. Literatur und Quellen.
Der Grundstock dieser Daten ist in der Weise zu gewinnen, daß aus den lexikalisch
angeordneten Sammelwerken, und zwar zunächst jenen allgemeiner Art (Wurzbach, Allgemeine
Deutsche Biographie, Biographisches Jahrbuch, Deutscher Nekrolog u. a.), dann den für bestimmte
Berufskategorien (z. B. für Ärzte, Künstler usw.), und den für einzelne Kronländer gewidmeten
oder sonst erreichbaren Sammlungen Namen und Daten exzerpiert und auf die Zettel übertragen
werden. Für die oft zu zitierenden Sammlungen werden Abkürzungen vereinbart, die in einem
Verzeichnis festzulegen sind.
Ein vollständiges Literatur= und Quellenverzeichnis zu jedem einzelnen Namen aufzu=
stellen, kann nicht Aufgabe des Katasters und der Leitung sein, sondern muß den Bearbeitern
der einzelnen Artikel vorbehalten bleiben. Doch bleibt es natürlich unbenommen, ja es ist
wünschenswert, im Kataster über die aus den Sammelwerken gewonnenen Angaben hinaus das
zu verzeichnen, was aus paratem Wissen über biographische Hilfsmittel angeführt werden kann.
Ferner wird es erst Sache der Bearbeiter der einzelnen Artikel sein, die Daten an der Hand der
Quellen nachzuprüfen.
Die Ergänzung, Vervollständigung und Berichtigung dieser ersten Katasteranlage wird sodann
dadurch anzustreben sein, daß auf Grund derselben einfache alphabetische Namenlisten her=
Das Werk soll zunächst das Jahrhundert von 1815 bis zur Gegenwart umfassen. Aufzu=
nehmen sind alle bemerkenswerten Persönlichkeiten, die seit dem 1. Januar 1815 gestorben sind.
Lebende sind bei den Vorarbeiten (Kataster) zu berücksichtigen; ob Lebende in die Biographie
selbst aufgenommen werden, bleibt späterer Entscheidung vorbehalten.
Das Werk hat alle Berufe, alle Nationen Österreichs zu berücksichtigen; es wird auch
Persönlichkeiten der Länder der ungarischen Krone aufnehmen, soferne sie für Österreich, die
Monarchie, die Kultur Bedeutung besitzen.
Die einzelnen Biographien sollen von berufenen Fachmännern, nach besten Quellen, kritisch
und unparteiisch bearbeitet werden.
Die Grundlage für die Ausarbeitung der Neuen österreichischen Biographie bildet der
Kataster, d. i. ein alphabetisch geordnetes, in einheitlicher Zettelform angelegtes Verzeichnis
sämtlicher in Betracht kommender Namen. Er enthält
1. Name (Zu= und Vorname, bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen
2. Geburts= und Sterbe=Ort und Datum (Geburt *, Tod †).
3. Beruf
4. Hauptangaben des äußeren Lebenslaufes
5. Literatur und Quellen.
Der Grundstock dieser Daten ist in der Weise zu gewinnen, daß aus den lexikalisch
angeordneten Sammelwerken, und zwar zunächst jenen allgemeiner Art (Wurzbach, Allgemeine
Deutsche Biographie, Biographisches Jahrbuch, Deutscher Nekrolog u. a.), dann den für bestimmte
Berufskategorien (z. B. für Ärzte, Künstler usw.), und den für einzelne Kronländer gewidmeten
oder sonst erreichbaren Sammlungen Namen und Daten exzerpiert und auf die Zettel übertragen
werden. Für die oft zu zitierenden Sammlungen werden Abkürzungen vereinbart, die in einem
Verzeichnis festzulegen sind.
Ein vollständiges Literatur= und Quellenverzeichnis zu jedem einzelnen Namen aufzu=
stellen, kann nicht Aufgabe des Katasters und der Leitung sein, sondern muß den Bearbeitern
der einzelnen Artikel vorbehalten bleiben. Doch bleibt es natürlich unbenommen, ja es ist
wünschenswert, im Kataster über die aus den Sammelwerken gewonnenen Angaben hinaus das
zu verzeichnen, was aus paratem Wissen über biographische Hilfsmittel angeführt werden kann.
Ferner wird es erst Sache der Bearbeiter der einzelnen Artikel sein, die Daten an der Hand der
Quellen nachzuprüfen.
Die Ergänzung, Vervollständigung und Berichtigung dieser ersten Katasteranlage wird sodann
dadurch anzustreben sein, daß auf Grund derselben einfache alphabetische Namenlisten her=