sehr spärlichen Nachrichten die darin über
Johann Strauss Sohn stehen und
tropfenartig über viele Seiten verbreitet
sind, zu studieren.
Gegen eine solche Verleumdung
wie sie dort gegen Johann Strauss ge-
schleudert wird, ist leider, vom gesetzlichen
Standpunkt aus nichts zu machen,
denn weder der Verfasser noch der
Verleger ist in solchen Fällen straf-
gesetzlich zu belangen.
Was man aber von jedem ehrenhaften
Menschen verlangen kann, ist, daß er
widerruft, was er in verleumderischer
Weise verbreitet hat, sobald man
ihn vom Gegenteil seiner Behauptung
überzeugt hat, respt. ihm einen
Irrtum nachgewiesen hat.
Johann Strauss Sohn stehen und
tropfenartig über viele Seiten verbreitet
sind, zu studieren.
Gegen eine solche Verleumdung
wie sie dort gegen Johann Strauss ge-
schleudert wird, ist leider, vom gesetzlichen
Standpunkt aus nichts zu machen,
denn weder der Verfasser noch der
Verleger ist in solchen Fällen straf-
gesetzlich zu belangen.
Was man aber von jedem ehrenhaften
Menschen verlangen kann, ist, daß er
widerruft, was er in verleumderischer
Weise verbreitet hat, sobald man
ihn vom Gegenteil seiner Behauptung
überzeugt hat, respt. ihm einen
Irrtum nachgewiesen hat.