Gutmann, Max von: Telegramm an Otto Tressler. Wien, 5.9.1922
Bemerkungen.
Die Telegraphen-Verwaltung übernimmt für die rechtzeitige und richtige Übermittlung der Telegramme keinerlei Ver-
antwortung.
Wird eine Verstümmelung des Textes vermutet, so kann vom Adressaten innerhalb des Zeitraumes von 72 Stunden nach
Ankunft des Telegrammes die Berichtigung im telegraphischen Wege verlangt werden[.] Fällt die Verstümmelung der Telegraphenanstalt zur
Last, so wird die Gebühr für das Berichtigungstelegramm nach Lage des Falles entweder zur Gänze oder teilweise zurückerstattet.
[unten verkehrt:]
Der Pneumatik übergeben.
... 190...
um ... Uhr ... Min. ... Mittag.
Dem Boten übergeben.
... 190...
um ... Uhr ... Min. ... Mittag.