Ihre Arbeiten sowie Ihr Streben im vergangenen Studien-
jahre werden bei der alljährigen Neuordnung mitsprechen.
Sie haben alle Jahre zum Schulschluß Ihre gesamten Stu-
dienarbeiten des abgelaufenen Studienjahres wegzuräumen
- so daß bei Schulbeginn die leeren Studienräume zur
Verfügung stehen.
Absolventen haben innerhalb 4 Wochen nach Schulschluß -
austretende Schüler innerhalb von 4 Wochen nach ihrem
Austritt - ihre gesamten Arbeiten sowie Habseligkeiten
nicht nur aus den Studienräumen - sondern aus dem Ge-
bäude, aus dem Hof und Garten - fortzuschaffen.
Sollte dies nach Ablauf dieser Frist nicht geschehen
sein - verfallen diese Arbeiten - der Akademie zur
freien Verfügung - also auch der Zerstörung.
Sollten Sie mit dieser Ordnung nicht einverstanden
sein - dann steht Ihnen eine Eingabe an das Rektorat -
der Akademie der bildenden Künste - oder an das Bundes-
ministerium für Unterricht offen,
oder was das bequemste ist - Sie treten einfach aus der
obgenannten Schule aus.
AH.
Wien, am 20.Mai 1933.
II., Böcklinstraße 1.
jahre werden bei der alljährigen Neuordnung mitsprechen.
Sie haben alle Jahre zum Schulschluß Ihre gesamten Stu-
dienarbeiten des abgelaufenen Studienjahres wegzuräumen
- so daß bei Schulbeginn die leeren Studienräume zur
Verfügung stehen.
Absolventen haben innerhalb 4 Wochen nach Schulschluß -
austretende Schüler innerhalb von 4 Wochen nach ihrem
Austritt - ihre gesamten Arbeiten sowie Habseligkeiten
nicht nur aus den Studienräumen - sondern aus dem Ge-
bäude, aus dem Hof und Garten - fortzuschaffen.
Sollte dies nach Ablauf dieser Frist nicht geschehen
sein - verfallen diese Arbeiten - der Akademie zur
freien Verfügung - also auch der Zerstörung.
Sollten Sie mit dieser Ordnung nicht einverstanden
sein - dann steht Ihnen eine Eingabe an das Rektorat -
der Akademie der bildenden Künste - oder an das Bundes-
ministerium für Unterricht offen,
oder was das bequemste ist - Sie treten einfach aus der
obgenannten Schule aus.
AH.
Wien, am 20.Mai 1933.
II., Böcklinstraße 1.