Hanak, Anton: Brief an die Schüler der Schule für Bildhauerei an der Akademie der bildenden Künste. Wien, II., Böcklinstraße [...]
Ihre Arbeiten sowie Ihr Streben im vergangenen Studien-
jahre werden bei der alljährigen Neuordnung mitsprechen.
Sie haben alle Jahre zum Schulschluß Ihre gesamten Stu-
dienarbeiten des abgelaufenen Studienjahres wegzuräumen
- so daß bei Schulbeginn die leeren Studienräume zur
Verfügung stehen.
Absolventen haben innerhalb 4 Wochen nach Schulschluß -
austretende Schüler innerhalb von 4 Wochen nach ihrem
Austritt - ihre gesamten Arbeiten sowie Habseligkeiten
nicht nur aus den Studienräumen - sondern aus dem Ge-
bäude, aus dem Hof und Garten - fortzuschaffen.
Sollte dies nach Ablauf dieser Frist nicht geschehen
sein - verfallen diese Arbeiten - der Akademie zur
freien Verfügung - also auch der Zerstörung.
Sollten Sie mit dieser Ordnung nicht einverstanden
sein - dann steht Ihnen eine Eingabe an das Rektorat -
der Akademie der bildenden Künste - oder an das Bundes-
ministerium für Unterricht offen,
oder was das bequemste ist - Sie treten einfach aus der
obgenannten Schule aus.
AH.
Wien, am 20.Mai 1933.
II., Böcklinstraße 1.