Berlin W. 30, Stübbenstr: 5. 4. IV. 21.
Sehr geehrter Herr Rößler!
Ich schrieb eben an den Avalun=Verlag, wie folgt:
„Unter Verzicht, Ihr Geschäftsgebahren als das zu bezeichnen, als was es sich mir darstellt,
konstatiere ich unter ausdrücklichem Vorbehalt aller meiner Rechte:
Für die, wie Sie mir unterm 31. III. 21 mitteilen, in meinem Auftrage und für
meine Rechnung angefertigten Sonder=Abzüge mit Ihren Selbstkosten mich zu belasten, haben
Sie kein Recht, solange Sie mir diese Sonder=Abzüge in der von mir in Auftrag gegebenen
Form nicht zugestellt haben.
Ferner gestatte ich mir, Sie darauf aufmerksam zu machen:
Sollten Sie trotz meines wiederholten Protestes die Auflage in der Form herausbringen, ge=
gen die ich Widerspruch erhoben habe, so würden Sie sich eines weiteren Vertragsbruches schuldig
machen, falls Sie nicht gleichzeitig mit dieser Herausgabe - gegen die ich also, nochmals, in
dieser Form protestiere - mir die vertraglich zwischen uns stipulierten Autor=Exemplare zu=
stellten.
Im übrigen erkläre ich nochmal:
Die mir von Ihnen zum Signieren übersandten Bogen der Vorzugs=Ausgabe werde
ich Ihnen signiert zustellen, sobald Sie Ihre Verpflichtung anerkennen, mein Vorwort in
derjenigen Form meiner Schrift einzuverleiben, die mir einzig die Kontrolle ermöglicht,
daß es jedem Exemplar meiner Schrift überhaupt einverleibt wird!
Ja, um Ihnen jeden Vorwand zu nehmen, mein Vorwort in der von mir ge=
wünschten und einzig sich gehörenden Form nicht zu bringen, erkläre ich mich sogar be=
reit, die betreffenden Mehrkosten hierfür, also daß es gebracht wird, selbst tragen zu
wollen, obgleich ich rechtlich dazu nicht verpflichtet bin.
Ihrer letzten Äußerung in dieser Angelegenheit jetzt entgegensehend,
hochachtungsvoll
Arno Holz“.
-
Unterm 18. Januar waren Sie so freundlich, mir zu schreiben:
„Her J. B. ist ein schwer nervöser Mensch, dem manchmal, wirklich nicht oft, die Zügel
entgleiten. In Ihrem Falle folgte der „Untat“ die Beschämung auf dem Fuße, und die ,tätige
Reue' macht den Mißgriff wieder gut.“
Sie ersehn aus meiner obigen Antwort, wie diesem „schwer nervösen Menschen,
Herrn J. B.“ inzwischen abermals „die Zügel entglitten“ sind und wie, trotz erfolgter
„Beschämung“, die seiner „Untat“ „auf dem Fuße folgte“, die „tätige Reue“ aussieht, die sei=
nen Mißgriff wieder gut“ macht.
Durch meine letzte Erklärung, die ich oben rot unterstrichen habe, ist diesem Hern
„J. B.“ nun der letzte Vorwand genommen, sich auf seine vertragswidrige B[ockbein]=
haftigkeit zu versteifen, und Sie werden mir zugeben, daß ich dann nur noch ausgesucht
Sehr geehrter Herr Rößler!
Ich schrieb eben an den Avalun=Verlag, wie folgt:
„Unter Verzicht, Ihr Geschäftsgebahren als das zu bezeichnen, als was es sich mir darstellt,
konstatiere ich unter ausdrücklichem Vorbehalt aller meiner Rechte:
Für die, wie Sie mir unterm 31. III. 21 mitteilen, in meinem Auftrage und für
meine Rechnung angefertigten Sonder=Abzüge mit Ihren Selbstkosten mich zu belasten, haben
Sie kein Recht, solange Sie mir diese Sonder=Abzüge in der von mir in Auftrag gegebenen
Form nicht zugestellt haben.
Ferner gestatte ich mir, Sie darauf aufmerksam zu machen:
Sollten Sie trotz meines wiederholten Protestes die Auflage in der Form herausbringen, ge=
gen die ich Widerspruch erhoben habe, so würden Sie sich eines weiteren Vertragsbruches schuldig
machen, falls Sie nicht gleichzeitig mit dieser Herausgabe - gegen die ich also, nochmals, in
dieser Form protestiere - mir die vertraglich zwischen uns stipulierten Autor=Exemplare zu=
stellten.
Im übrigen erkläre ich nochmal:
Die mir von Ihnen zum Signieren übersandten Bogen der Vorzugs=Ausgabe werde
ich Ihnen signiert zustellen, sobald Sie Ihre Verpflichtung anerkennen, mein Vorwort in
derjenigen Form meiner Schrift einzuverleiben, die mir einzig die Kontrolle ermöglicht,
daß es jedem Exemplar meiner Schrift überhaupt einverleibt wird!
Ja, um Ihnen jeden Vorwand zu nehmen, mein Vorwort in der von mir ge=
wünschten und einzig sich gehörenden Form nicht zu bringen, erkläre ich mich sogar be=
reit, die betreffenden Mehrkosten hierfür, also daß es gebracht wird, selbst tragen zu
wollen, obgleich ich rechtlich dazu nicht verpflichtet bin.
Ihrer letzten Äußerung in dieser Angelegenheit jetzt entgegensehend,
hochachtungsvoll
Arno Holz“.
-
Unterm 18. Januar waren Sie so freundlich, mir zu schreiben:
„Her J. B. ist ein schwer nervöser Mensch, dem manchmal, wirklich nicht oft, die Zügel
entgleiten. In Ihrem Falle folgte der „Untat“ die Beschämung auf dem Fuße, und die ,tätige
Reue' macht den Mißgriff wieder gut.“
Sie ersehn aus meiner obigen Antwort, wie diesem „schwer nervösen Menschen,
Herrn J. B.“ inzwischen abermals „die Zügel entglitten“ sind und wie, trotz erfolgter
„Beschämung“, die seiner „Untat“ „auf dem Fuße folgte“, die „tätige Reue“ aussieht, die sei=
nen Mißgriff wieder gut“ macht.
Durch meine letzte Erklärung, die ich oben rot unterstrichen habe, ist diesem Hern
„J. B.“ nun der letzte Vorwand genommen, sich auf seine vertragswidrige B[ockbein]=
haftigkeit zu versteifen, und Sie werden mir zugeben, daß ich dann nur noch ausgesucht