Kralik, Richard: Brief an Anton Weber. o.O., 19.7.1922
An den Herrn amtsführenden
Stadtrat Anton Weber.
Hochgeehrter Herr! Darf ich die
juristischen Ausführungen meines An-
walts (Dr. Alfred Taub), die neuerlich durch
ein bemerkenswertes Gutachten des Bun-
des-Denkmalamtes wesentlich ver-
stärkt werden, dadurch zu ergänzen suchen,
daß ich als Literat vor allem an die
gesetzlichen Billigkeitsgründe und die
Rücksicht auf meine ausgebreitete
Tätigkeit appelliere. Diese würde
durch die Anforderung geradezu ver-
nichtet werden. Denn mein ausge-
sprochenes Einfamilienhaus habe
ich seit Jahrzehnten (ich stehe im
70. Lebensjahr) lediglich als