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3 erhielt folgende Fassung:
„Materielle Schätzungen sind unstatthaft.”
Bei 4 wurde nach: „soll es gestattet sein” einge-
schaltet: „über gerichtliche Einladung”.
5 erhielt folgende Fassung: „Die Anlegung von
persönlichen Sammlungen auf dem eigenen
Musealgebiete ist zu vermeiden”.
6 erhielt folgende Fassung: „Die Erteilung
von wissenschaftlichen Gutachten gegen Honorar
ist unstatthaft”.
Bei 7 wurde der Ausdruck: „abzulehnen” ersetzt
durch: „von der Zustimmung der kompetenten
Behörde abhängig”.
3 erhielt folgende Fassung:
„Materielle Schätzungen sind unstatthaft.”
Bei 4 wurde nach: „soll es gestattet sein” einge-
schaltet: „über gerichtliche Einladung”.
5 erhielt folgende Fassung: „Die Anlegung von
persönlichen Sammlungen auf dem eigenen
Musealgebiete ist zu vermeiden”.
6 erhielt folgende Fassung: „Die Erteilung
von wissenschaftlichen Gutachten gegen Honorar
ist unstatthaft”.
Bei 7 wurde der Ausdruck: „abzulehnen” ersetzt
durch: „von der Zustimmung der kompetenten
Behörde abhängig”.