Auf meine daraufhin durch Dr. Bodirsky überreichte
Klage Androhung erhielt ich die Teuerungs=
zulagen und Anschaffungsbeiträge für die Zeit
vom 1.7. bis 30.11. v. J. von der Hoftheaterkasse
ausgezahlt. Nachträglich - vor etwa 3 Wochen -
schickte mir die Hoftheaterkasse auch noch - un=
aufgefordert - 39K 75h - Vergütung der
Steuern vom 1.7. - 30.11. v. J. Durch diese Aus=
zahlungen hat doch die General Intendanz mein
Recht auf die Zulagen anerkannt. Warum
mir dieses Recht für die Zeit vom 1.2. - 30.6.
v. J. streitig gemacht wird, soll
durch die Gerichtsverhandlung aufgeklärt werden.
Es handelt sich dabei vor allem darum festzustellen,
daß die Intendanz überhaupt kein Recht hatte,
nur bei uns Beiden, S. u. mir, eine Ausnahme
zu machen: daß also ihr Vorgehen nur ein
Akt der Willkür und Gewalttätigkeit war.
Klage Androhung erhielt ich die Teuerungs=
zulagen und Anschaffungsbeiträge für die Zeit
vom 1.7. bis 30.11. v. J. von der Hoftheaterkasse
ausgezahlt. Nachträglich - vor etwa 3 Wochen -
schickte mir die Hoftheaterkasse auch noch - un=
aufgefordert - 39K 75h - Vergütung der
Steuern vom 1.7. - 30.11. v. J. Durch diese Aus=
zahlungen hat doch die General Intendanz mein
Recht auf die Zulagen anerkannt. Warum
mir dieses Recht für die Zeit vom 1.2. - 30.6.
v. J. streitig gemacht wird, soll
durch die Gerichtsverhandlung aufgeklärt werden.
Es handelt sich dabei vor allem darum festzustellen,
daß die Intendanz überhaupt kein Recht hatte,
nur bei uns Beiden, S. u. mir, eine Ausnahme
zu machen: daß also ihr Vorgehen nur ein
Akt der Willkür und Gewalttätigkeit war.