Bl. 1r: "[...] Ich bedaure, dass Ihre Forderung solange unbeglichen geblieben ist. Es ist jedoch ausschließlich Ihre Schuld, da Sie es mindestens seit Jahresfrist unterlassen haben, Ihre Rechnung zu präsentiren und ich begreiflicherweise andre Dinge zu tun habe, als an Ihre Rechnungen zu denken [...]"
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