Bl. 1r: "[...] ich werde nie etwas thun, was Ihnen unangenehm oder schädlich oder zuwider wäre [...] daß ich aber auch leider die Erfahrung machen mußte, wie Sie mein aufrichtiges consequentes [Bl. 1v] Benehmen gegen Ihre Person mißkennen, und daß ich in der Ueberzeugung meiner redlichen Handlungsweise, aber auch offen, erklären muß, ich fürchte nicht und Niemand, weil ich nichts thue, weshalb ich mich fürchten soll [...]"
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