Bl. 1r: "[...] Zwischen Gustl [Kadelburg] u. mir ist ausdrücklich vereinbart, daß ihm alle Dispositionen überlassen bleiben, welche sich auf unsere Stücke [...] beziehen, wo sie unser gemeinsames Arbeitszimmer verlassen. Ich muß Sie also bitten, sich hinsichtlich 'Wohlthätigem Zweck' sofort an Gustl zu wenden [...]"
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