/ Keine Gebäudesteuer für Wohnungen, die für Wohlfahrtszwecke verwendet werden. 29.9.1914
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Aufsatz
Keine Gebäudesteuer für Wohnungen, die für Wohlfahrtszwecke verwendet werden.Keine Gebäudesteuer für Wohnungen, die für Wohlfahrtszwecke verwendet werden.