/ Auf Anordnung des Oberkommandos in den Marken darf das ,,Berliner Tageblatt” nicht erscheinen. 2.8.1916
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Aufsatz
Auf Anordnung des Oberkommandos in den Marken darf das ,,Berliner Tageblatt” nicht erscheinen.Auf Anordnung des Oberkommandos in den Marken darf das ,,Berliner Tageblatt” nicht erscheinen.